Die sogenannte „Schleichwerbung“ ist vor allem aus Film und Fernsehen bekannt. Sie kann jedoch für Influencer und Unternehmen zum Thema werden. Was bei Kooperationen und Werbegeschenken beachtet werden muss, guckt sich heute der PUNKT PR-Blog an.
Was umgangssprachlich als Schleichwerbung bezeichnet wird, meint Werbung, die nicht eindeutig als solche gekennzeichnet ist. Dabei geht es darum, redaktionelle Inhalte von bezahlten Kooperationen abzugrenzen und letztere kenntlich zu machen. In neuester Zeit wird die Frage nach der Kennzeichnung auch im Social-Media-Bereich, vor allem im Influencer-Marketing diskutiert. Unterlässt es ein Influencer, bezahlte Kooperation ausreichend als solche zu kennzeichnen, drohen ihm Schadensersatz- oder Unterlassungsklagen sowie Abmahnungen.
Häufig verschwinden die Hashtags „Anzeige“ oder „Werbung“ unter dem Bild unter anderen Hashtags. Um das und den Anschein von nicht-gekennzeichneter Werbung zu vermeiden, können Influencer Kennzeichnungen wie „im Auftrag von“, „mit freundlicher Unterstützung von“ oder „unterstützt durch Produktplatzierungen“ wählen.