Teilnahmebedingungen: Youth Olympic Games // Lausanne 2020 // Bridgestone Facebook Gewinnspiel
Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Teilnahme am „Youth Olympic Games // Lausanne 2020“ Gewinnspiel auf Facebook.
- 1. – Definitionen 1.1. Gewinnspiel: Bridgestone Gewinnspiel gemäß näherer Beschreibung in Artikel 3.
1.2. Gewinnspielzeitraum: Der Zeitraum, in dem der Teilnehmer am Gewinnspiel teilnehmen kann, d. h. vom Eröffnungsdatum bis zum Annahmeschluss.
1.2.1. Eröffnungsdatum: Das Datum, ab dem Teilnehmer am Gewinnspiel teilnehmen können: 18/12/2019.
1.2.2. Annahmeschluss: Annahmeschluss von Einsendungen für das Gewinnspiel: 01/01/2020 23:59 Uhr.
1.3. Teilnehmer: Eine am Gewinnspiel teilnehmende Person, die gemäß Artikel 2 der Gewinnspielregeln teilnahmeberechtigt ist.
1.4. Preis: Es werden insgesamt 10 x 2 Tickets für die Eröffnung der Youth Olympic Games am 9. Januar 2020 in Lausanne an insgesamt 10 Gewinner verlost.
1.5. Veranstalter: Bridgestone Deutschland GmbH mit eingetragenem Firmensitz in Justus-von-Liebig Str. 1, 61352 Bad Homburg (Deutschland), Amtsgericht Bad Homburg – Handelsregister-Nr.: HRB 5728, UST-ID: DE118642697, als Veranstalter des Gewinnspiels.
1.6. Gewinnspielregeln: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Datenschutzrichtlinie und der Cookie-Richtlinie, die für das Gewinnspiel gelten, wie vom Veranstalter auf der Website angegeben: https://www.facebook.com/Bridgestone.Deutschland.
1.7. Gewinner: Teilnehmer, der den Preis in Übereinstimmung mit Artikel 3.1 gewinnt.
- 2. – Teilnahmeberechtigung
2.1. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Einreise mindestens 18 Jahre alt sind, mit einem Reisepass, der mindestens 6 Monate nach dem Reisedatum und gültig ist. Diese Bedingungen gelten für den Gewinner und die ihn begleitende Person.
2.2. Nicht an diesem Gewinnspiel teilnehmen können Mitarbeiter des Veranstalters oder eines mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmens (oder ihre direkten Angehörigen) sowie Personen, die direkt oder indirekt an der Organisation des Gewinnspiels oder des Preises (oder dessen Lieferung) beteiligt sind.
2.3. Nur Einsendungen von Einzelpersonen in ihrer Eigenschaft als Privatperson werden angenommen; alle anderen Einsendungen, z. B. von Vertretern oder organisierten Gruppen oder automatisch vom Computer generierte Einsendungen, werden nicht angenommen.
2.4. Einsendungen können nur online über das Facebook Gewinnspiel eingereicht werden, nicht auf dem Postweg.
2.5. Die Registrierung bei dem Gewinnspiel ist kostenlos, d. h., sie setzt keinen Kauf voraus und dem Teilnehmer entstehen keine zusätzlichen Kosten neben den beispielsweise bereits für die Internetverbindung angefallenen Kosten.
2.6. Mit der Entscheidung, am Gewinnspiel teilzunehmen, akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Tatsache, dass der Veranstalter den Gewinner bei der Annahme und beim Erleben des Preises für kommerzielle Zwecke aufnehmen, filmen und/oder fotografieren kann, ohne dass dafür eine Vergütung gezahlt werden muss. Alle Rechte, einschließlich des Urheberrechts an solchen Medien, werden dem Veranstalter auf Dauer übertragen und sind auf unbegrenzte Zeit sein Eigentum.
2.7. Die Gewinnspielregeln, die Datenschutzrichtlinie und die Cookies-Richtlinie können auf https://www.facebook.com/Bridgestone.Deutschland eingesehen werden.
2.8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die unvollständige oder gefälschte Adressen oder Namen verwenden, und Einsendungen von Teilnehmern auszuschließen, die die Gewinnspielregeln missbrauchen, manipulieren, umgehen oder versuchen, diese zu manipulieren oder zu umgehen, oder Betrug, in welcher Form auch immer, begehen.
2.9. Teilnehmer können nur innerhalb des Gewinnspielzeitraums und in der in den vorliegenden Gewinnspielregeln beschriebenen Art und Weise an dem Gewinnspiel teilnehmen.
2.10. Pro Teilnehmer ist nur eine Einsendung zulässig.
2.11. Als Voraussetzung für die Teilnahme benötigt der Teilnehmer Zugriff auf eine Highspeed-Internetverbindung von einem Computer, Smartphone oder anderen Endgerät.
- 3 – Gewinner
3.1 Preis: Es werden insgesamt 10 x 2 Tickets für die Eröffnung der Youth Olympic Games am 9. Januar 2020 in Lausanne an insgesamt 10 Gewinner verlost.
3.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Einreise mindestens 18 Jahre alt sind.
3.3 Eine Bridgestone Jury wählt aus den Teilnehmern zufällig den Gewinner aus. Die Teilnehmer sind eingeladen, die folgende Frage zu beantworten: „Nennt uns eure Lieblings-Sportart der Olympischen Winterspiele.“
Die Jury kann einen Gewinner nach eigenem Ermessen mit einfacher Mehrheit auf der Grundlage der Antwort auswählen, die die Phantasie am meisten anspricht und am überzeugendsten ist. Alle Entscheidungen der Jury sind endgültig und es wird keine Korrespondenz über ihre Entscheidungen geführt. Die Namen der Juroren sind auf ausdrücklichen Wunsch bei Vorliegen eines klaren berechtigten Interesses erhältlich.
3.4 Der Gewinner wird am 02/01/2020 ermittelt.
3.5 Der Gewinner wird nach der Auslosung innerhalb von 3 Arbeitstagen über Facebook benachrichtigt.
3.6 Der Preis ist grundsätzlich nicht übertragbar und kann weder in bar ausgezahlt noch gegen Waren und/oder Dienstleistungen eingetauscht werden.
3.7 Der Gewinner wird nach der Wahl innerhalb von 5 Arbeitstag(en) per E-Mail von Bridgestone benachrichtigt.
3.8 Wenn ein Gewinner seinen Preis nicht innerhalb von 5 Tagen ab Versanddatum der Gewinnbenachrichtigung in Anspruch nimmt, indem er eine E-Mail mit den benötigten Informationen an Bridgestone sendet, behält sich der Veranstalter das Recht vor, gemäß dem unter 3.1. und 3.2. erläuterten Verfahren einen neuen Gewinner für den Preis zu ermitteln. Benötigte Informationen:
- Vorname
- Nachname
- Telefon-Nummer
- Vollständige Adresse
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum
Durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb stimmen alle Teilnehmer der Verwendung ihrer Daten durch den Veranstalter gemäß
- 4 – Haftungsausschluss
4.1 Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, seine Vertragspartner und sonstige beteiligte Dritte übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch den Preis (oder dessen Übergabe und/oder Nutzung) oder die Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und dann nur für Personenschäden oder Todesfälle oder in Bezug auf die wesentlichen Vertragspflichten des Veranstalters.
4.2 Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, seine Vertragspartner oder sonstige beteiligte Dritte übernehmen keine Verantwortung für verloren gegangene, verspätete oder fehlerhafte Einsendungen von Teilnehmern, die Folge von Ereignissen sind, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, wie beispielsweise Störungen jeglicher Art in Bezug auf die Software, das Endgerät des Teilnehmers, sein Netzwerk, seine Internetverbindung usw.
4.3 Der Veranstalter gibt keinerlei Garantie hinsichtlich der übergebenen Preise ab und ist diesbezüglich (außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) nicht haftbar. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Mängel der Preise, beispielsweise falls der Preis später als angekündigt übergeben oder angenommen wird oder falls der (Ersatz-)Preis von dem ursprünglich vorgesehenen Preis abweicht. In einigen Rechtsprechungen ist es nicht zulässig, die Haftung unter einigen oder allen der oben angegebenen Umstände auszuschließen oder zu beschränken. In diesen Rechtsprechungen wird die Haftung des Veranstalters im größten gesetzlich zulässigen Maß begrenzt. Sämtliche Steuern, die gemäß für den Teilnehmer geltender lokaler oder sonstiger Gesetze ganz oder teilweise auf den Wert des Preises zu entrichten sind, sind vom Teilnehmer zu tragen und können in keiner Weise vom Veranstalter eingefordert werden.
- 5. Datenschutzerklärung
5.1 Datenschutzinformationen Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von den Veranstaltern (zugleich verantwortliche Stellen) vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte übermittelt, soweit hierfür nicht eine Einwilligung des Teilnehmers oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht. Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden an den Veranstalter des Events zum Zwecke der Durchführung des Events und insbesondere zur Benachrichtigung per E-Mail oder Telefon über das Event übermittelt. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen die Datenverarbeitung betreffend sowie auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Zur Geltendmachung der Rechte wendet sich der Teilnehmer bitte direkt an den Veranstalter unter den in Ziff. 1. genannten Kontaktdaten. Der Teilnehmer hat ferner das jederzeitige Recht des Widerspruchs gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels mit Wirkung für die Zukunft. Macht der Teilnehmer vom Recht auf Widerspruch Gebrauch, kann der Veranstalter jedoch seine Leistungen nicht mehr erbringen. Der Teilnehmer hat ferner das jederzeitige Recht der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, z.B. bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Wohnsitzes des Teilnehmers oder bei facebook-de@bridgestone.eu. Bei der Registrierung zum Gewinnspiel können Teilnehmer sich dazu entscheiden, zukünftig weitere Informationen zu Waren und Dienstleistungen des Veranstalters zu erhalten. Wenn der Teilnehmer sich dazu entscheidet, willigt er dabei über eine separate Einwilligungserklärung ein, dass seine Registrierungsdaten in die Newsletter-Mailinglisten des Veranstalters aufgenommen werden. Teilnehmer können sich jederzeit aus den jeweiligen Newsletter-Mailinglisten austragen, indem sie die in jeder E-Mail mitgeteilten „unsubscribe“-Abmeldeanweisungen befolgen oder den Widerruf gegenüber dem Veranstalter erklären, ohne dass dabei andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
5.2 Haftungsbeschränkung Im Hinblick auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen gesetzlich vorgeschriebener zwingender Haftung, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Hinblick auf sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur für Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalter oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.3 Facebook Disclaimer Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. 5.4 Anwendbares Recht Die Durchführung des Events unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.5 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
- 6 – Sonstiges
6.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, (i) das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung zu verändern oder zu verlängern oder das Enddatum zu verlegen, wenn ihm dies angemessen erscheint, (ii) die Gewinnspielregeln ohne Angabe von Gründen im alleinigen Ermessen zu ändern und (iii) das Gewinnspiel zurückzuziehen, wenn Gründe vorliegen, die sich seiner Kontrolle entziehen.
6.2. Die Einsendungen der Teilnehmer, einschließlich sämtlicher geistiger Eigentumsrechte an den Einsendungen, gehen mit der Einreichung in das Eigentum des Veranstalters über. Die Teilnehmer verzichten hinsichtlich ihrer Einsendungen auf jedwede moralischen oder anderen Ansprüche und erklären, dass sie alle erforderlichen Rechte haben, um die in diesen Teilnahmebedingungen dargelegten Rechte einzuräumen.
6.3. Alle Fragen oder Angelegenheiten, die nicht durch diese Teilnahmebedingungen abgedeckt sind, werden ausschließlich vom Veranstalter entschieden.
6.4. Sollte ein Gericht feststellen, dass eine oder mehrere der Teilnahmebedingungen (oder Teile hiervon) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sind, soll der betreffende Teil im erforderlichen Maße als aus den Teilnahmebedingungen entfernt gelten. Die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Teilnahmebedingungen bleibt hiervon unberührt.
6.5. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen belgischem Recht.
6.6. Bei einem Streitfall in Bezug auf das Gewinnspiel oder diese Regeln sind ausschließlich die entsprechenden belgischen Gerichte zuständig, jedoch erst, nachdem Veranstalter und Teilnehmer sich bemüht haben, den Streit einvernehmlich beizulegen.