71% der Unternehmen haben ihren Datenschutz noch nicht auf analoge Daten und Papier angepasst
Auch ein Jahr nach Einführung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht erheblicher Verbesserungsbedarf in puncto Datensicherheit. Das hat eine aktuelle Studie von LEITZ ACCO Brands ergeben. 71 Prozent der Unternehmen haben ihren Datenschutz noch nicht auf die physische Vernichtung von Papierunterlagen angepasst. Dabei macht die DSGVO Aktenvernichter unentbehrlich: Rechnungen, Angebote, Steuerunterlagen müssen alle irgendwann ordnungsgemäß geschreddert werden. Mit einem leistungsfähigen Schredder unter jedem Schreibtisch sind Unternehmen auf der sicheren Seite, denn dieser ist die intelligente Alternative zu einem Papierkorb. Unter dem Motto „Papierkorb 2.0“ präsentiert LEITZ deshalb die neue LEITZ IQ Aktenvernichter-Serie ab der Sicherheitsstufe P4, die dabei unterstützt, die DSGVO umfassend einzuhalten.
Die am 25. Mai 2018 eingeführte neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zielt vor allem auf einen einheitlichen Datenschutzstandard innerhalb der EU sowie die Stärkung von Verbraucherrechten ab. „In einer sich rasant wandelnden Welt müssen sensible Daten besonders geschützt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, gelten seit letztem Jahr deshalb strengere Regulierungen für Unternehmen und höhere Strafen bei Verstößen. Wenn Unterlagen einfach im Papierkorb landen, bietet das keinen Schutz. Wir machen daher Papierkörbe zu Aktenvernichtern. Schredder werden zum „Papierkorb 2.0“. Auch Mitarbeiter, die im Home-Office arbeiten, sollten einen leistungsfähigen Aktenvernichter zuhause verwenden“, erklärt Wendela Freiesleben, Marketing Direktorin bei LEITZ ACCO Brands. „Doch das Bewusstsein über den korrekten Umgang mit vertraulichen Daten hat sich ein Jahr nach der Verordnung noch nicht überall durchgesetzt. 53 Prozent der befragten Unternehmen bestätigen, im Zuge der neuen Gesetzgebung noch keine Geräte zum Schreddern von Papier gekauft zu haben. Dies gilt es zu verändern“, sagt Freiesleben.
Papierunterlagen mit personenbezogenen und vertraulichen Daten dürfen nicht einfach im Papierkorb landen. Denn in jedem Papierkorb lauert die Gefahr, gegen die DSGVO zu verstoßen. Genau hier setzt LEITZ an, und bietet gemäß der DSGVO acht Aktenvernichter ab der Sicherheitsstufe P4 an, die deutlich über den gesetzlichen Vorschriften liegen, leise sind und zudem mit ihrem ansprechenden Design punkten. „Die Sicherheitsstufe regelt dabei, welche Größe die einzelnen Partikel nach dem Vernichtungsvorgang haben dürfen und die Schutzklassen konkretisieren die Vorgaben an die jeweiligen Vernichtungsprozesse“, erklärt Tom Kirsten, Fachexperte für Datenschutz der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. „Sowohl die Sicherheitsstufe als auch die Schutzklasse müssen im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit der Daten gewählt werden. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel mindestens nach Sicherheitsstufe 3 und Schutzklasse 2 zu vernichten. Bei Daten, die unter das Berufsgeheimnis fallen, wie z. B. Gesundheitsdaten, können auch eine höhere Sicherheitsstufe und Schutzklasse zum Tragen kommen. Unternehmen, welche keinen leistungsgerechten Vernichtungsvorgang zur Verfügung stellen, riskieren dabei einen Datenschutzvorfall, welcher eine empfindliche Sanktion nach sich ziehen kann.“
Für das Home Office empfiehlt sich der LEITZ IQ Home Office Slim, der stylisch und kompakt ist. Die LEITZ IQ Aktenvernichter Office sind hingegen ideal für kleinere Betriebe geeignet und zerkleinern bis zu 15 Blatt auf einmal, während die LEITZ IQ Aktenvernichter Office Pro die richtigen Begleiter für Großraumbüros sind – bis zu 20 Blatt können gleichzeitig geschreddert werden. Das Modell P6+ zerkleinert eine A4 Seite sogar in 12.000 kleine Partikel. Das sind doppelt so viele, wie die DIN-Norm P6 fordert. Im Handel erhältlich ist die LEITZ IQ Aktenvernichter-Serie seit Januar 2019.